Startseite > Zeitwert Schätzung
Als KFZ-Prüf- und Schätzstelle ermitteln wir für Sie die Werte
Soll das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben werden, wird die Zeitwert-Ermittlung angewendet (Damit ist der Händlereinkaufswert gemeint, der individuell nach Leasingvertrag angesetzt ist).
Die für das Finanzamt notwendige Bewertung nehmen wir per Marktwert-Ermittlung vor.
Soll das Fahrzeug an einen gewerblichen Händler veräußert werden, benötigen Sie eine Marktwert-Ermittlung für das Finanzamt.
Für die Veräußerung oder Vermarktung des privat genutzten Fahrzeuges oder zur Absicherung gegenüber dem Finanzamt bei Firmenwagen führen wir eine Verkaufswert-Ermittlung durch.
Wenn der Fahrzeugwert bei der Schadenkalkulation eine Rolle spielt bzw. zu ersetzen ist.
Wenn ein Transportschaden zu ersetzen ist: Bei Verkauf von Händler an Privat die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, bei B2B zwischen Einkaufs- und Einkaufspreis (hier auch bei Ausfuhr von Unfallfahrzeugen ins Ausland).
Michael L. Rettinger Gründer des KFZ-Sachverständigen-Büros Rettinger & Kollegen und Vorstandsvorsitzender der RETTINGER.AG ist qualifizierter Kfz-Sachverständiger;
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Rheinhessen für das Kraftfahrzeug Mechaniker(-Techniker)-Handwerk;
Anerkannter Kraftfahrzeug-Sachverständiger des VKS für Kraftfahrzeug-Bewertungen & -Schäden sowie Oldtimer;
Personenzertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden- und Bewertung (Euro-Zert) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012;
Havarie-Kommissar;
Kraftfahrzeug-Elektriker;
Kraftfahrzeug-Mechaniker-Meister.